Ambulanter Pflegedienst

Unser ambulanter Pflegedienst hilft Ihnen in außergewöhnlichen Lebenssituationen und unterteilt sich in die drei folgenden Bereiche:

 

Private Dienstleistungen

Arztfahrten
Einkaufen
etc.

Hauswirtschaft

Waschen der Wäsche
Reinigung der Wohnung

Beratung

Nach § 37,3
Schulungen zur Pflege von Angehörigen

Verhinderungspflege

Bei Verhinderung der Pflegeperson
Bis zu 2.418,00 EUR pro Jahr

Hausnotruf

Kostenübernahme der Kasse bei Pflegegrad
Hilferuf per Knopfdruck
 
 

Leistungen nach dem SGB XI

Diese erhalten Sie, wenn Hilfestellungen im Bereich der Sicherstellung des alltäglichen Lebens benötigt werden, und reichen von der Unterstützung bis hin zur Übernahme der alltäglichen Grundversorgung. Unter Berücksichtigung Ihres Pflegegrades erstellen wir gemeinsam ein Angebot für Sie.

Leistungen nach dem SGB V

Diese Leistungen werden nach der Genehmigung der jeweiligen Krankenkassen übernommen. Hierfür benötigen Sie eine Verordnung des behandelnden Arztes sowie eine Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse. Die Leistungen beziehen sich dabei auf den Bereich der Behandlungspflege wie beispielsweise: - Herrichten der Medikamente / Medikamentengabe - An- / Ausziehen von Kompressionsstrümpfen - An- und Ablegen von Wundverbänden - Insulingabe usw.

Entlastungs/Betreuungsleistungen

Hier stehen Ihnen monatlich 125,00 € von Ihrer Kranken- / Pflegekasse zur Verfügung, wenn ein Pflegegrad vorhanden ist. Dies würde Ihnen insbesondere in den Bereichen der Hauswirtschaft oder der Betreuung zur Verfügung stehen.
Welche Leistungen Sie letztendlich in Anspruch nehmen müssen und / oder wollen – wir stehen Ihnen bei den für Sie mitunter recht einschneidenden Entscheidungen und Veränderungen fest an Ihrer Seite. Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine individuelle Beratung und haben für Fragen stets ein offenes Ohr. Gemeinsam stellen wir für Sie die richtige Hilfe zusammen.

Private Leistungen

Benötigen Sie Hilfe in Bereichen, die außerhalb der Leistungen der Pflegekasse fallen, bieten wir Ihnen unsere privaten Dienstleistungen an. Fordern Sie gerne eine Preisliste an. Diese sind zum Teil kombinierbar mit den Entlastungsleistungen.

Hauswirtschaft

Unsere Feen in der Hauswirtschaft stehen Ihnen beim Reinigen der Wohnung, waschen der Wäsche oder sonstigen Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zur Verfügung.
Die Preise sind greifend für alle Pflegekassen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Anträge bei den zuständigen Ämtern zu stellen. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.

Beratungsleistungen

Gerne beraten oder schulen wir Sie oder Ihre Angehörigen. Die Kosten werden von der jeweiligen Kasse getragen. Auch Einsätze des nach §37,3 übernehmen wir, wenn Sie Ihre Angehörigen pflegen.

Verhinderungspflege

Jedem, der länger als sechs Monate Pflegebedürftigt ist, steht die Verhinderungspflege zu. Diese kann bei Abwesenheit ihrer Pflegeperson oder Angehörigen durch uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Es können einmal jährlich 1.612,00 EUR in Anspruch genommen werden. Bei Minderung des Kurzzeitpflegeanspruches kann dieser Betrag auf 2.418,00 EUR aufgestockt werden.

Hausnotruf

Mit unserem Kooperationspartner bieten wir Ihnen einen Funksender, der bei einem Notfall, durch Sie getätigt, Hilfe kommen lässt. Gerne beraten wir Sie individuell.

Kooperation